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https://www.aekno.de/fileadmin/user_upload/aekno/downloads/2022/leitfadenpatientenvorsorge-2022.pdf
Die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass wir aufgrund von Krankheiten, Unfällen oder altersbedingten Einschränkungen nicht mehr handlungsfähig sind, ist von großer Bedeutung. In diesem Leitfaden werden die Unterschiede zwischen einer Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten und einer Generalvollmacht erläutert. Zudem wird auf die Bedeutung einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung eingegangen. Die Ärztekammer Nordrhein hat einen umfassenden Ratgeber entwickelt, um Bürgern in dieser wichtigen Angelegenheit Unterstützung zu bieten.
Eine Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten ist ein rechtliches Dokument, das es einer bevollmächtigten Person ermöglicht, Entscheidungen in medizinischen Fragen zu treffen, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Diese Art der Vollmacht gibt dem Bevollmächtigten das Recht, beispielsweise in medizinischen Notfallsituationen oder bei der Wahl von Behandlungsmethoden im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Es ist wichtig, eine vertrauenswürdige Person auszuwählen, der man diese Verantwortung übertragen kann. Die Ärztekammer Nordrhein stellt in ihrem Leitfaden einen Mustervordruck für eine Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten zur Verfügung.
Im Gegensatz zur Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten gibt eine Generalvollmacht dem Bevollmächtigten weitreichende Befugnisse. Mit einer Generalvollmacht kann die bevollmächtigte Person nicht nur Entscheidungen in medizinischen Angelegenheiten treffen, sondern auch in anderen rechtlichen und finanziellen Belangen handeln. Dies umfasst beispielsweise die Verwaltung von Vermögenswerten, die Durchführung von Verträgen oder die Vertretung vor Gericht. Eine Generalvollmacht sollte sorgfältig ausgestellt und nur an eine vertrauenswürdige Person übertragen werden. Der Leitfaden der Ärztekammer Nordrhein enthält auch hierzu einen Mustervordruck.
Eine Betreuungsverfügung ermöglicht es einer Person, im Voraus festzulegen, wer im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit als rechtlicher Betreuer bestellt werden soll. Dies ist relevant, wenn keine Vollmacht oder Generalvollmacht vorhanden ist. In der Betreuungsverfügung können Wünsche, Vorstellungen und persönliche Präferenzen festgehalten werden, um sicherzustellen, dass die eigene Personensorge und Vermögenssorge in den richtigen Händen liegt. Die Ärztekammer Nordrhein empfiehlt, eine Betreuungsverfügung frühzeitig zu erstellen, um im Ernstfall die gewünschte Person als Betreuer benennen zu können.
Die Erstellung einer Patientenverfügung ermöglicht es uns, unseren eigenen medizinischen Behandlungswillen festzuhalten, falls wir selbst nicht mehr in der Lage sind, diesen mündlich zu äußern. In einer Patientenverfügung können wir unsere Vorstellungen bezüglich bestimmter medizinischer Maßnahmen, lebenserhaltender Maßnahmen oder auch palliativer Versorgung festlegen. Es ist wichtig, die Patientenverfügung mit den behandelnden Ärzten zu besprechen und sicherzustellen, dass sie im Ernstfall bekannt ist und berücksichtigt wird. Die Ärztekammer Nordrhein stellt in ihrem Leitfaden einen Mustervordruck für eine Patientenverfügung zur Verfügung.
Die rechtliche Vorsorge für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit ist von großer Bedeutung. Die Ärztekammer Nordrhein bietet mit ihrem Leitfaden zur persönlichen Vorsorge eine wertvolle Unterstützung an. Die unterschiedlichen Dokumente wie die Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten, die Generalvollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung werden ausführlich erläutert und mit Mustervordrucken ergänzt. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen und die persönliche Vorsorge entsprechend zu regeln, um im Ernstfall die eigenen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt zu wissen.